Ein Schriftzug über die halbe Hauswand, meist über Nacht, meist mit wasserfester Farbe. Wer das an seinem Gebäude findet, denkt zuerst an die Kosten — und übersieht dabei oft, dass die Stadt Stuttgart seit dem Start ihres Graffiti-Fonds den größten Teil davon übernimmt. Bei einer professionellen Graffitientfernung sind das 75 Prozent, bis zu 3.500 Euro.
75 %
der Kosten übernimmt die Stadt Stuttgart — bei professioneller Graffitientfernung, bis zu 3.500 Euro je Objekt. Voraussetzung ist ein bewilligter Antrag vor der Reinigung.
Förderung
Was die Stadt Stuttgart übernimmt
Der Graffiti-Fonds der Landeshauptstadt fördert nicht nur das Wegmachen, sondern vier verschiedene Wege — und einer davon ist reine Eigenleistung:
| Maßnahme | Förderung | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Professionelle Entfernung durch eine Fachfirma, auf Wunsch mit Schutzschicht | 75 % der Gesamtkosten | 3.500 € |
| Künstlerische Gestaltung durch ortsansässige Grafikkünstlerinnen und -künstler | 75 % der Gesamtkosten | 3.500 € |
| Übermalen in Eigenleistung, gegebenenfalls mit Schutzschicht | 100 % der Materialkosten | 500 € |
| Anpflanzung von Rankengewächsen als dauerhafter Schutz | 75 % der Gesamtkosten | 1.500 € |
Diese Sätze nennt die Landeshauptstadt Stuttgart auf ihrer Seite zum Förderprogramm für Graffiti-Entfernung, Stand 25. August 2026. Gefördert werden ausdrücklich auch vorbeugende Maßnahmen gegen erneute Verunreinigung — die Schutzschicht zählt also mit, nicht nur die Reinigung selbst.
Reihenfolge
Die Reihenfolge entscheidet über das Geld
Erst der Antrag, dann die Reinigung. Die Stadt schreibt es unmissverständlich: Erst nach der Bewilligung des Förderantrags kann die Entfernung durch ein Fachunternehmen oder in Eigenleistung erfolgen. Wer die Wand schnell sauber haben will, die Firma bestellt und danach den Antrag stellt, hat den Anspruch verloren.
Ärgerlich ist das besonders deshalb, weil der Reflex verständlich ist. Ein frisches Graffiti sieht man jeden Morgen, und man will es weghaben. Der Antrag kostet aber nur wenig Zeit, und drei Tage Warten sind günstiger als 3.500 Euro aus eigener Tasche.
- 01 Strafanzeige stellen Wegen Sachbeschädigung, auch online über die Wache der Polizei Baden-Württemberg. Sie erhalten ein Aktenzeichen — ohne das nimmt der Antrag Sie nicht an.
- 02 Kostenvoranschlag einholen Entsteht beim Vor-Ort-Termin und wird beim Antrag hochgeladen.
- 03 Antrag stellen und Bewilligung abwarten Online über das Serviceportal Baden-Württemberg. Hier entscheidet sich der Zuschuss.
- 04 Erst jetzt reinigen lassen Nach der Bewilligung, durch eine Fachfirma oder in Eigenleistung. Danach wird abgerechnet.
Vorbereitung
Was Sie vorher brauchen
Vier Dinge müssen zusammenkommen, bevor der Antrag Aussicht auf Erfolg hat:
1
Strafanzeige
Wegen Sachbeschädigung, auch online über die Wache der Polizei Baden-Württemberg. Das Aktenzeichen verlangt der Förderantrag.
2
Kostenvoranschlag
Wird beim Antrag hochgeladen. Er entsteht beim Vor-Ort-Termin, nicht am Telefon.
3
Eigentumsnachweis
Als Eigentümerin, Eigentümer, erbbauberechtigt oder vertretungsberechtigte Person.
4
Vollmacht
Nur nötig bei mehreren Eigentümern, etwa in einer Haus- oder Eigentümergemeinschaft.
Dazu kommen zwei Bedingungen an das Graffiti selbst: Es muss ohne Erlaubnis angebracht und mit wasserfester Farbe ausgeführt worden sein, und es muss straßenseitig liegen, also im öffentlichen Raum sichtbar. Ein Schriftzug im Innenhof, den niemand von außen sieht, fällt nicht darunter.
Der Antrag läuft online über das Serviceportal Baden-Württemberg; dafür ist in der Regel ein persönliches Servicekonto nötig. Abgerechnet wird, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist.

Kosten
Was eine Graffitientfernung kostet
Ein belastbarer Preis entsteht erst am Objekt, und genau dafür ist der Kostenvoranschlag da. Die Spanne hängt an Dingen, die man gesehen haben muss: Wie saugfähig ist der Untergrund, wie lange sitzt die Farbe schon, wie hoch liegt die Fläche, und ist der Putz überhaupt belastbar. Sichtbeton, Klinker und ein frisch gestrichenes Wärmedämmverbundsystem sind drei verschiedene Aufgaben, auch bei gleicher Quadratmeterzahl.
Entscheidend für Ihre Rechnung ist ohnehin weniger der Bruttopreis als die Frage, wie viel davon am Ende bei Ihnen hängen bleibt: Bei bewilligter Förderung ist es ein Viertel, gedeckelt auf die 3.500 Euro Zuschuss.
Zeitfaktor
Warum schnelles Handeln den Preis drückt
Frische Farbe sitzt auf der Oberfläche, alte Farbe sitzt darin. Sprühlacke ziehen mit der Zeit in die Poren von Putz und Beton ein, und dann reicht ein schonendes Verfahren oft nicht mehr — es braucht mehr Durchgänge, stärkere Mittel oder am Ende einen Anstrich. Bei empfindlichen und denkmalgeschützten Fassaden ist das der Unterschied zwischen einer schonenden Fassadenreinigung und einer Sanierung.
Hinzu kommt ein Effekt, den jeder Hausverwalter kennt: Eine bemalte Wand zieht weitere Graffiti an. Wer schnell entfernt und eine Schutzschicht aufträgt, hat beim nächsten Mal deutlich weniger Aufwand — und die Schutzschicht wird mitgefördert.
Häufig gefragt
Was Eigentümer bei Graffiti zuerst fragen
Kostenträger, Zeitdruck, Eigenversuch — die vier Fragen, die nach einer Beschmierung immer kommen.
Wer zahlt die Graffitientfernung?
Bei privaten Gebäuden sind Eigentümerinnen und Eigentümer selbst verantwortlich; die Stadt entfernt nur Graffiti auf öffentlichen Flächen. Über den Graffiti-Fonds übernimmt sie aber 75 Prozent der Kosten einer professionellen Entfernung, maximal 3.500 Euro.
Wie bekommt man Graffiti am besten weg?
Das hängt am Untergrund. Auf glatten, versiegelten Flächen lösen Spezialmittel die Farbe, ohne die Oberfläche anzugreifen. Poröser Putz, Naturstein oder Sichtbeton brauchen ein abgestimmtes Verfahren mit geringerem Druck und mehr Geduld. Ein Hochdruckreiniger aus dem Baumarkt entfernt bei weichem Putz zuverlässig beides — die Farbe und die Oberfläche.
Wie kann ich Graffiti sofort entfernen?
Übermalen in Eigenleistung ist förderfähig, mit 100 Prozent der Materialkosten bis 500 Euro. Auch dafür gilt aber: erst der bewilligte Antrag, dann der Pinsel. Und Übermalen ist nicht dasselbe wie Entfernen — bei stark saugenden Untergründen drückt die alte Farbe nach einiger Zeit wieder durch.
Gilt die Förderung auch für die Schutzschicht?
Ja. Vorbeugende Maßnahmen gegen erneute Verunreinigung sind ausdrücklich zuschussfähig, ebenso die Anpflanzung von Rankengewächsen mit 75 Prozent bis 1.500 Euro.
